Schweißpraktiker können in kleinen und mittelständigen Unternehmen je nach Anwendungsregelwerk als Schweißaufsicht fungieren. In großen Betrieben sind sie ein Bindeglied zwischen dem Schweißfachingenieur und der qualitätsgerechten Umsetzung der Schweißarbeiten. Der Schwerpunkt des Schweißpraktikers liegt neben theoretischen Kenntnissen der Schweißtechnik vor allem in der praktischen Anwendung der Schweißprozesse.
Zur Teilnahme am IWP-Lehrgang gelten die folgenden allgemeinen Zugangsbedingungen:
Gültige Rohrschweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606, Position H-LO45 ss nb, in mindestens einem der in Abschnitt 5.1 dieser Norm genannten Schweißprozesse, oder nach einer vergleichbaren Norm ASME IX 6G, gültige Blechschweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606 in den Positionen PE ss nb, oder PC bzw. PF ss nb in mindestens einem Schweißprozess und/oder nach einer vergleichbaren, im IIW-Mitgliedsland gültigen nationalen Norm. Ein Mindestalter von 20 Jahren einschließlich mindestens 2 Jahre praktischer Erfahrung als Schweißer/ in.
Der Schweißpraktikerlehrgang (146 Stunden) gliedert sich modular in 3 Teile, inhaltlich in vier Hauptgebiete.
Einführung in die Schweißtechnik, Autogentechnik-Sonderverfahren, Gas-, Lichtbogenhand-, MIG/MAG-, WIG-Schweißen, Elektrotechnik, der Lichtbogen, Stromquellen, thermisches Schneiden, Hart- und Weichlöten
Herstellen und Bezeichnen der Stähle, Werkstoffprüfung, Aufbau und Eigenschaften der Metalle, Legierungen und Phasendiagramme, allgemeine Baustähle, Feinkornbaustähle, legierte Stähle, Wärmebehandlung
Schweißverbindungen, Schweißnahtdarstellung
Qualitätssicherung, Schweißerprüfung, Bewertung, Schweißanweisung, Eigenspannungen und Verzug, Arbeitssicherheit, Messen, Kontrollieren und Aufzeichnen von Schweißdaten, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
Schriftlich, mündlich und praktisch (23 Stunden)
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein deutschsprachiges Zeugnis DVS-IIW-Schweißpraktiker und ein englischsprachiges Diplom International Welding Practitioner (IWP).