Qualifizierte Arbeitskräfte haben auf dem Arbeitsmarkt deutlich bessere Chancen. Aus diesem Grund fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende, aber auch für Wiedereinsteiger und bestimmte Personengruppen in gefährdeten Arbeitsverhältnissen mit einem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Die Förderungen werden gemäß den Bestimmungen des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) für zugelassene Maßnahmen gewährt. Wir haben eine Vielzahl von Lehrgängen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV zertifizieren lassen.