Elemente, die im Maschinenbau und im maschinellen sowie prozesstechnischen Anlagenbau ständig einem hohen Druck ausgesetzt sind, können zum Sicherheitsrisiko werden. Um dem vorzubeugen, hat die EU eine Richtlinie für Druckgeräte mit einem inneren Überdruck von über 0,5 bar erlassen. Sie gibt vor, welche Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen solcher druckbeanspruchter Komponenten zu erfüllen sind.
Die Richtlinie für Druckgeräte 2014/68/EU wurde 2014 zur Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem europäischen Markt veröffentlicht. Sie legt die Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte für deren Inverkehrbringung verbindlich fest und dient als Grundlage der Konformitätsbewertung.
Harmonisierte Normen, wie DIN EN 13445, oder nationale Regelwerke, wie das AD 2000 Regelwerk, müssen bei der Herstellung der Druckgeräte aber ebenso berücksichtigt werden, damit sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden dürfen.
Hersteller, Händler und Importeure von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entsprechen.
und alle dazugehörigen Elemente wie Flansche, Stutzen, Kupplungen und Trageelemente, Hebeösen etc.
Die Druckgeräterichtlinie gilt aber auch für zusammengebaute Einheiten aus mehreren Druckgeräten, sogenannte Baugruppen. Das kann zum Beispiel ein einfacher Schnellkochtopf oder ein komplex aufgebauter Wasserrohrkessel sein.
Für die Prüfung und Überwachung von Herstellern, Händlern und Importeuren von Druckgeräten ist die Einbindung von zuständigen unabhängigen Stellen, sogenannten bevollmächtigten Notified Bodies, vorgeschrieben. Seit Februar 2018 ist die GSI (Gesellschaft für Schweißtechnik mbH) als Notified Body durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannt.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie und bei der Anwendung harmonisierter Normen und Regelwerke.
Wir unterstützen Sie als notifizierte Stelle bei der Abnahme von Druckgeräten oder der Auditierung Ihres Qualitätsmanagement-Systems.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Druckgerät auf Basis der Auswahl eines der folgenden Module oder auch teilweise in Kombination der Module entsprechend zertifizieren zu lassen.