Für viele Bauprodukte, auch für den Stahlbau und Metallbau, existieren bis heute keine harmonisierten europäischen Normen. In diesem Fall erfolgt eine Zertifizierung, Überwachung und / oder das Prüfen von Produkten auf Grundlage der Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) in Deutschland.
Für die jeweiligen Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen wurde jede SLV von der für sie zuständigen Obersten Bauaufsichtsbehörde benannt.
Ob die SLV als Prüfstelle, Überwachungsstelle oder Zertifizierungsstelle einzuschalten ist, hängt aktuell noch von dem in der Bauregelliste oder im betreffenden Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall) vorgeschriebenen Übereinstimmungsnachweis (zukünftig Übereinstimmungsbestätigung) ab.
Zukünftig werden sich diese Vorgaben dann aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ergeben, welche die Bauregelliste und die Musterliste der technischen Baubestimmungen zusammenfasst. Voraussichtlich wird die MVV TB erst ab dem 24. Januar 2017 in den Bundesländern umgesetzt werden können.