Im Rahmen von Sanierungsprojekten alter Bauwerke (z.B. alte Gebäude- und alte Brückenkonstruktionen), die in der Regel mit einem teilweisen Materialaustausch bzw. der Verstärkung der Bestandskonstruktion verbunden ist, muss eine Aussage über die Schweißeignung des Bestandsmaterials getroffen werden. Die kostengünstigste Möglichkeit die Arbeiten auszuführen ist das Verschweißen der Bestandskonstruktion mit den neuen Stahlprofilen.
Allerdings muss zunächst die Frage geklärt werden, ob bei der Bestandskonstruktion eine Schweißeignung vorliegt, um Risse (z.B. Heißrisse) in den Materialien vorzubeugen. Aus diesem Grund wird ein „Altstahl“ (dies schließt die Betonstähle ein) als ein Stahl bezeichnet, der von ca. 1850 bis 1950 hergestellt wurde. Das Vorliegen einer Altstahlkonstruktion in einem Bestandsbauwerk bedeutet nicht gleichzeitig, dass keine Schweißeignung vorliegt.
Zur Klärung der Schweißeignung von Altstählen benötigen Sie folgende Untersuchungen:
1. Schwefelabdurck nach Baumann
2. Funkenspektralanalyse
Wir bestimmen für Sie auch die Schweißeignung von modernen Materialien, Ihnen wenn z. B. kein 3.1-Abnahmeprüfzeugnis vorliegt, oder Sie es kontrollieren möchten. Hierzu genügt es in der Regel die chemische Analyse mittels Funkenspektralanalyse.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie auch bei Ihrem Bauprojekt als kompetenter Partner.
Kunden fordern häufig Bauteil- und Vormaterialhersteller auf, die Schweißeignung ihrer Produkte nachzuweisen. Dann müssen Versuchsschweißungen erzeugt und getestet werden.
Für beide Aktivitäten gibt es in der SLV Duisburg kompetentes Personal und akkreditierte Prüflaboratorien. Bei der Schweißnahtausführung und dem Testprogramm richten wir uns nach Ihren Vorgaben, je nachdem, ob Sie eine spezielle Kundenspezifikation erfüllen oder nach anerkannten Standards arbeiten müssen.
Standards, nach denen wir Schweißeignungsprüfungen durchführen, sind z. B.: