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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV Duisburg

VT Sichtprüfung

Die Sichtprüfung ist ein wichtiges zerstörungsfreies Prüfverfahren (ZfP), welches üblicherweise jeder weiterführenden Prüfung voranzustellen ist. Die Normenreihe EN 1090 fordert für alle Schweißverbindungen eine Sichtprüfung.
Oft wird die Qualität einer Schweißverbindung gemäß dem Regelwerk ISO 5817 vereinbart. Der Vergleich unterschiedlicher Prüfverfahren, wie Ultraschallprüfung, Röntgenprüfung, Magnet- oder Eindringprüfung mit der Sichtprüfung zeigt, dass mittels Sichtprüfung etwa 60% der in der ISO 5817 genannten Kriterien überprüft werden können. Damit ist die Sichtprüfung in einem solchen Vergleich als stärkstes Verfahren zu werten.
 

Qualifizierungsstufen

Die ISO 9712 unterscheidet drei Qualifizierungsstufen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Autorisierung durch den Arbeitgeber darf:

  • Personal der Stufe 1 das Prüfverfahren durchführen und die Prüfergebnisse protokollieren.
  • Personal der Stufe 2 die Tätigkeiten der Stufe 1 wahrnehmen und die Prüfergebnisse nach Normen und Regelwerken bewerten.
  • Personal der Stufe 3 die Tätigkeiten der Stufe 2 wahrnehmen und das anzuwendende Prüfverfahren auswählen sowie Verfahrensbeschreibungen erstellen, auf deren Basis das Stufe 2-Personal arbeiten kann. Das Stufe-3-Personal darf die volle Verantwortung für eine Prüfeinrichtung übernehmen.
     

Lehrgangsinhalte

Die Sichtprüfung umfasst einen weiten Bereich unterschiedlicher Themen, wie zum Beispiel:
Optische Grundlagen, Beleuchtungs- und Betrachtungsbedingungen, Hilfsmittel wie Lupen, Spiegel und Endoskope, Ungänzen bei unterschiedlichen Schweißverfahren, Schliffe, Bruchflächen, Bewertung nach Regelwerken wie z. B. ISO 5817, Korrosionserscheinungen. Ein Schwerpunkt des Lehrgangs ist die normgerechte Protokollierung der Prüfergebnisse und deren rechtliche Aspekte.
 

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten, 3-tägigen Lehrgang. Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.
Zur Erlangung der Stufe 1+2 in dem Verfahren VT beträgt die industrielle Erfahrung 60 Tage.

 

Zertifizierung

Die Qualifizierungsprüfung wird durch die Personenzertifizierstelle des TÜV NORD durchgeführt. Üblicherweise reicht der Teilnehmer im Anschluss an seine Prüfung einen Zertifizierungsantrag ein, so dass er ein entsprechendes Zertifikat erhält. Die Zertifikate des TÜV NORD sind DAKKS-akkreditiert und decken bei Belegung eines VT 1/2 (w) - Lehrganges den Industriesektor Schweißverbindungen bzw. bei Belegung eines multisektoriellen Lehrganges die Industriesektoren „Gussstücke (c)“, „Schmiedestücke (f)“, „geschweißte Produkte (w)“, „Rohre und Rohrleitungen (t)“ sowie „Walzprodukte (wp)“ ab. 
 

Erneuerung und Rezertifizierung

Nach einer Gültigkeitsperiode des Zertifikates von 5 Jahren ist eine Erneuerung bei der Personenzertifizierstelle des TÜV NORD zu beantragen. Hierbei ist durch den Arbeitgeber zu bestätigen, dass eine fortgesetzte Tätigkeit des Kandidaten auf dem Gebiet der Sichtprüfung ohne wesentliche Unterbrechung vorgelegen hat. Die Erneuerung ist mit einer Erneuerungsprüfung verbunden.
Die Rezertifizierung in der Stufe 2, die nach weiteren 5 Jahren ansteht, ist mit einer Rezertifizierungsprüfung verbunden. In der Rezertifizierungsprüfung sind ausgewählte Prüfstücke praktisch zu prüfen, die Prüfergebnisse sind zu protokollieren und eine Prüfanweisung ist zu erstellen. Üblicherweise belegt der Kandidat im Vorfeld einen Rezertifizierungslehrgang, um sich mit den evtl. überarbeiteten Regelwerken und der Erstellung der Prüfanweisung vertraut zu machen.