Vor Ablauf der ersten Gültigkeitsperiode eines Zertifikates (fünf Jahre) steht dessen Erneuerung an. Vor Ablauf der zweiten Gültigkeitsperiode (10 Jahre) steht eine Rezertifizierung an.
Bitte beantragen Sie eine Erneuerung oder Rezertifizierung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates bei der Personenzertifizierstelle des TÜV Nord (oder bei Rückfragen Fr. Musiol +49 201 / 825-2688) mit den dort erhältlichen Formularen.
Die Erneuerung ist mit einer Prüfung verbunden. Hierzu bieten wir Vorbereitungslehrgänge an, in der Sie sich mit den aktuellen Regelwerken und den Themen der anstehenden Prüfung vertraut machen können.
Für den Fall, dass Sie den Termin zur Erneuerungsvorbereitung nicht wahrnehmen können, möchten wir Ihnen empfehlen, an einzelnen Lehrgangstagen unserer regulären Lehrgänge teilzunehmen. Diese Vorgehensweise bedarf der Abstimmung der Prüfung mit der Personenzertifizierstelle im Vorfeld.
Bezüglich der Abstimmung der Lehrinhalte möchten wir Sie bitten, uns zu kontaktieren.